Was ist ein Sanierungsgebiet?
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen [...]” Voraussetzung dafür ist, dass das Gebiet städtebauliche Missstände aufweist. Dazu zählen ungesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse welche zum Beispiel durch eine schlechte bauliche Beschaffenheit der Gebäude, unzureichende Belichtung, Besonnung und Belüftung, ungenügende energetische Eigenschaften, schwierige Zugänglichkeiten oder Lärm verursacht werden.
Die historische Altstadt Zittau mit ihrer wertvollen Bausubstanz wies nach vier Jahrzehnten Misswirtschaft der DDR einen solchen Zustand flächendeckend auf. Dies veranlasste unter fachlicher Beratung die Stadtverwaltung, den Stadtrat einen Beschluss zur Festsetzung eines Sanierungsgebietes zu fassen.
Die Festsetzung des Sanierungsgebietes “Historischer Stadtkern Zittau” hat in knapp drei Jahrzehnten, in welcher sie bestanden hat, für alle sichtbare positive Entwicklungen gebracht. Nicht nur die Modernisierung- und Instandsetzung vieler privater Wohn- und Geschäftsgebäude, an welcher Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gänzlich oder hauptsächlich beteiligt waren oder sind, ist eine positive Folge dessen. Ganze Quartiere konnten durch die Neugestaltung der Straßen- und Freiräume sowie die Instandsetzung der öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Kirchen oder Kultureinrichtungen an Attraktivität und Lebensqualität gewinnen. Dieser Prozess ist bis zum heutigen Zeitpunkt weit vorangeschritten. Die Stadt Zittau bemüht sich weiterhin, die begonnene Entwicklung auch gemeinsam mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern fortzusetzen.