Vitale Dorfkerne

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) gibt den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2023 bekannt. Das Programm beinhaltet die Förderung von Vorhaben zur Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Das Programm flankiert damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen Innenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.

 


 

Aufrufe & Antragsunterlagen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung



Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2023
vom 1. März 2023

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) gibt den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2023 bekannt. Das Programm beinhaltet die Förderung von Vorhaben zur Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Das Programm flankiert damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen Innenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.


Ziel


Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Die Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren kann durch die Revitalisierung von Gebäuden, die Beseitigung von ruinöser Bausubstanz sowie ein generationengerechtes und barrierefreies Angebot an öffentlichen Freiräumen gesteigert werden.
Das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben Impulse für die Innenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen. Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Freiraumgestaltungen, Freizeitangebote sowie Angebote der Bildung und Betreuung unterstützt. Die Förderung des Rückbaus trägt durch die Beseitigung dezentraler, nicht mehr genutzter Infrastruktur und der Freimachung innerörtlicher Flächen zur Stärkung des Ortszentrums und zu einem attraktiven Ortsbild bei.

Der Aufruf erfolgt zum 01.03.2023

 

 

 


Hinweise zu erforderlichen Unterlagen / Genehmigungen für die Antragsbearbeitung in den Bewilligungsbehörden:

Für ausgewählte Vorhaben ist der vollständige Förderantrag bis 11.08.2023 bei der für den Vorhabensort zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Dem Förderantrag sind unbedingt folgenden Anlagen beizulegen:

  • Finanzierungsplan
  • Genaue Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung, Bestandteilen und Umfang
    unter Heranziehung des Leitfaden Demografierelevanz einschließlich Darstellungen
    zum Nutzungskonzept und ggf. einer Nachnutzung
  • Bei Baumaßnahmen: Fotos vom Ist-Zustand
  • Lageplan
  • Kosten- und Ausgabenzusammenstellung
  • Kostenvoranschläge/Kostenberechnung mit Mengenangaben für die Bestandteile des
    Vorhabens nach Gewerken (Kostenvoranschläge sowie die der Kostenberechnung zu
    Grunde liegenden Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als
    sechs Monate sein)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) oder Widmungsnachweis oder die
    unwiderrufliche Planvereinbarung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und
    dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
  • Bauerläuterungsbericht
  • Bauablaufplan
  • Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung
    für Architekten und Ingenieure - HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) bzw. bei
    genehmigungsfreien Vorhaben mindestens entsprechende Zeichnungen und Skizzen
    jeweils mit farblicher Kennzeichnung des Abbruch-und Neubauanteiles
  • Sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und
    Ingenieure – HOAI
  • Nutzflächenberechnung (DIN 277)

Erforderlich, wenn sachlich zutreffend, sind:

  • Verträge zu den Architekten-und Ingenieurleistungen
  • Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, die einer öffentlichen
    Bedarfsplanung unterliegen
  • Für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

Erforderliche Unterlagen zum Förderantrag

 

 

 


 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns!

Ihre Ansprechpartner:

Justyna Makowska-Beckert

Telefon: 03583 778820

Fax: 03583 778899

Mail: J.Makowska-Beckert@stadtsanierung-zittau.de  

Dr. Anne Seiwert

Telefon: 03583 778815

Fax: 03583 778899

Mail: a.seiwert@stadtsanierung-zittau.de

 

Hier erhalten Sie auch Beratung, weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Leitfaden Demografierelevanz