NATURPARK ZITTAUER GEBIRGE - Ungezähmte Schönheit.
Aufruf zur Einreichung Ihrer Vorhaben im Naturpark Zittauer Gebirge
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der Regionalentwicklung Budget für die unterschiedlichsten Vorhaben und Projekte zur Verfügung. Die Möglichkeit der Förderung besteht sowohl für geplante Investitionen im privaten oder im unternehmerischen Bereich, als auch für Vereine und Kommunen. Bei Interesse steht Ihnen das Regionalmanagement gern beratend zur Seite.
Der Aufruf erfolgt am 26. Juni 2020
Das bekannt gegebene LEADER-Budget beträgt insgesamt 700.000 EUR. Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 24. Juli 2020 um 12:00 Uhr. Termin für die Sitzung des Gremiums zur Vorhabensauswahl ist der 14. August 2020.
Der Bewilligungszeitraum für die aktuelle Förderperiode 2014-2020 endet voraussichtlich am 31.12.2020. Es wird ausdrücklich empfohlen, möglichst komplette und detaillierte Projektunterlagen (vor allem die Finanzplanung) abzugeben und die erforderlichen Genehmigungen für das Bewilligungsverfahren vorzubereiten, um die Chance auf Bewilligung bis Ende 2020 zu erhöhen.
Die Formulare der Projektdarstellung wurden aktualisiert. Verwenden Sie keine Formulare aus früheren Aufrufen (Datum am Blattende der Projektdarstellung beachten!).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle in der Projektdarstellung als Eigenerklärung abgegebenen Angaben (im Falle eines positiven Votum der Region) zum Bewilligungsverfahren mit geeigneten und aussagekräftigen Unterlagen nachgewiesen werden müssen.
Ihre Antragsunterlagen zum Downloaden
Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei bestimmten Voraussetzungen auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt. Sofern es sich um eine Umnutzung oder vollständige Sanierung von Gebäuden mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz handelt und im Ergebnis ein beheizbarer Massivbau entsteht, sind zwei weitere Formulare, die von einem Bauvorlageberechtigten bestätigt wurden, einzureichen:
Regionalbudget 2020
Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Naturpark Zittauer Gebirge
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge möchte mit dem „Regionalbudget 2020“ Kleinprojekte der ländlichen Entwicklung unterstützen. Antragsberechtigt sind hierbei Kommunen und gemeinnützige Vereine innerhalb der LEADER-Gebietskulisse des Naturparks. Der Fokus soll vor allem auf der Anschaffung von Ausstattung und die Realisierung von kleinen baulichen Maßnahmen liegen.
Voraussetzung für eine Förderung, ist die vorige Einordnung des Vorhabens in die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region und in den GAK-Rahmenplan 2019-2022 des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe „Einordnung LES-Ziele in GAK“). Dadurch soll die Förderwürdigkeit des Kleinprojektes gewährleistet werden.
Der Aufruf erfolgt am 29. Juni 2020.
Das bekannt gegebene Budget beträgt insgesamt 62.000 EUR. Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 24. Juli 2020 um 12:00 Uhr. Termin für die Sitzung des Gremiums zur Vorhabensauswahl ist der 14. August 2020.
Antragsteller: Letztempfänger der Zuwendung können sein:
Bei baulichen Vorhaben ist stets der Eigentümer der Zuwendungsempfänger. |
Höhe der Förderung: Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt. Mindestzuschuss: 2.000,00 € Maximaler Zuschuss: 16.000,00 € |
Die Vorhabensauswahl erfolgt durch den Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Naturpark Zittauer Gebirge“, welcher, mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), bestätigt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Vorhaben, die aufgrund von mangelndem Fördermittelbudget nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden. Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren.
Inhalt des Aufrufes gemäß GAK-Rahmenplan
Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung:
- Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
Maßnahme 5.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
- Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen
- Erschließung von touristischen Entwicklungspotenzialen
Demnach soll das Regionalbudget 2020 besonders zum Erhalt und/oder zur Gestaltung des dörflichen Gemeinschaftslebens dienen. Dazu zählt unter anderem die Anschaffung von Ausstattung zur Gewährleistung der Vereinstätigkeit oder die Initiierung und Durchführung von kleinen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Gemeinwohls (Bsp. öffentliche Sanitäranlagen).
Nicht-förderfähige Gegenstände und Vorhaben, sowie alle notwendigen Antragsunterlagen und weitere Mindestkriterien werden in diesem Dokument aufgeführt.
Die Eingrenzung der Antragsteller (Kommunen & gemeinnützige Vereine) soll als Ergänzung zu den bisherigen LEADER-Aufrufen innerhalb der laufenden Förderperiode fungieren.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Ihre Antragsunterlagen
- Projektdarstellung
- Finanzierungsplan (formlos)
- detaillierte Kostenzusammenstellung + Herleitung der Kosten
- Nachweis der Eigenmittel
- 4 aussagekräftige Fotos + Lageplan
- Erklärung + Kenntnisnahme des Antragstellers
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug) bzw. Eigentumsnachweis (auch Pachtvertrag, der über die Zweckbindungsfrist des Projektes hinweg gültig ist)
- Nachweis des Bedarfes bei öffentlichen Anlagen
- Erklärung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen
- Auszüge aus Satzung des Vereins (Nachweis Zweck des Vereins)
Ihre Abrechnungsunterlagen
Regionalmanagement
Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement NATURPARK ZITTAUER GEBIRGE
Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Innere Weberstraße 34
02763 Zittau
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns!
Ihre Ansprechpartner:
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Martin Besta Telefon: 03583 778815 Fax: 03583 778899 Mail: m.besta@stadtsanierung-zittau.de |
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Lukas Zscherneck Telefon: 03583 778816 Fax: 03583 778899 Mail: l.zscherneck@stadtsanierung-zittau.de |
Hier erhalten Sie auch Beratung, weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.