Förderung für Kleinprojekte

Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der ländlichen Entwicklung das Regionalbudget für Kleinprojekte zur Verfügung. Die inhaltliche und rechtliche Grundlage bildet der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 2020-2023. Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

Das Regionalbudget wird mitfinanziert von Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


 

Aufrufe & Antragsunterlagen

Aufruf Regionalbudget 01-06-2022


Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Naturpark Zittauer Gebirge – Regionalbudget 2022

Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge möchte mit dem Regionalbudget 2022 Kleinprojekte der ländlichen Entwicklung unterstützen. Antragberechtigt sind hierbei Kommunen und gemeinnützige Vereine innerhalb der LEADER-Gebietskulisse des Naturparks. Der Fokus soll vor allem auf die Anschaffung von Ausstattung und die Realisierung von kleinen baulichen Maßnahmen gesetzt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist vorige Einordnung des Vorhabens in die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region und in den GAK-Rahmenplan 2020-2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Dadurch soll die Förderwürdigkeit der Kleinprojekte gewährleistet werden.

Der Aufruf erfolgt am 17. Juni 2022

Das für den Aufruf bekannt gegebene Budget beträgt insgesamt 150.000,00 €.

Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 12. August 2022, 12:00 Uhr.

Termin für die Sitzung des regionalen Entscheidungsgremiums zur Vorhabenauswahl ist der 26. August 2022.

Antragsteller:

Letztempfänger der Zuwendung können sein:

- Kommunen

- gemeinnützige Vereine (Nachweis der Gemeinnützigkeit)

Bei baulichen Vorhaben ist stets der Eigentümer der Zuwendungsempfänger.

 

Höhe der Förderung:

Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss

in Höhe von 80% gewährt.

Mindestzuschuss:             2.000,00 €

Maximaler Zuschuss:     16.000,00 €

Die Vorhabenauswahl erfolgt durch den Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Naturpark Zittauer Gebirge“, welcher, mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), bestätigt wurde.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Vorhaben, die aufgrund von mangelndem Fördermittelbudget nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.

 

 


Antragsunterlagen:

  • Projektdarstellung
  • Finanzierungsplan (enthält mind. förderfähige Ausgaben, Fördersatz, Zuwendung, Eigenmittel, ggf. Drittmittel und/oder unmittelbare Projekteinnahmen sowie sonstige Zuwendungen der EU, des Bundes oder des Freistaates Sachsen)
  • detaillierte Kostenzusammenstellung + Herleitung der Kosten
  • Nachweis der Eigenmittel
  • 4 aussagekräftige Fotos + Lageplan
  • Erklärung + Kenntnisnahme des Antragstellers
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug) bzw. Eigentumsnachweis (auch Pachtvertrag, der über die Zweckbindungsfrist des Projektes hinweg gültig ist)
  • Nachweis des Bedarfes bei öffentlichen Anlagen
  • Erklärung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen
  • ggf. Auszüge aus Satzung des Vereins (Nachweis Zweck des Vereins)

Inhalt des Aufrufes:

GAK-Rahmenplan

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der

Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, z.B.:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

 

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:

  • Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen
  • Erschließung von touristischen Entwicklungspotenzialen

Demnach soll das Regionalbudget 2021 besonders zum Erhalt und/oder zur Gestaltung des dörflichen Gemeinschaftslebens dienen.

Nicht-förderfähige Gegenstände und Vorhaben, sowie alle weiteren Informationen (z.B. Mindestkriterien, Auswahlkriterien) sind in diesem Dokument aufgeführt:

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

Das Regionalbudget wird mitfinanziert von Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

 


 

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