Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Naturpark Zittauer Gebirge – Regionalbudget 2023
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der ländlichen Entwicklung das Regionalbudget für Kleinprojekte zur Verfügung. Die inhaltliche und rechtliche Grundlage bildet der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 2020-2023. Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert von Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Antragsunterlagen zum Aufruf Regionalbudget 23-05-2023
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge möchte mit dem Regionalbudget 2023 Kleinprojekte der ländlichen Entwicklung unterstützen. Antragberechtigt sind hierbei Kommunen und gemeinnützige Vereine innerhalb der LEADER-Gebietskulisse des Naturparks. Der Fokus soll vor allem auf die Anschaffung von Ausstattung und die Realisierung von kleinen baulichen Maßnahmen gesetzt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist vorige Einordnung des Vorhabens in die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES 2023-2027) der Region und in den GAK-Rahmenplan 2022-2025 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2022-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Dadurch soll die Förderwürdigkeit der Kleinprojekte gewährleistet werden.
Der Aufruf erfolgt am 23. Mai 2023
Das für den Aufruf bekannt gegebene Budget beträgt insgesamt 150.000,00 €.
Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 27. Juni 2023, 12:00 Uhr.
Termin für die Sitzung des regionalen Entscheidungsgremiums zur Vorhabenauswahl ist der 7. Juli 2023.
Antragsteller:
Letztempfänger der Zuwendung können sein:
- Kommunen
- gemeinnützige Vereine (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
Bei baulichen Vorhaben ist stets der Eigentümer der Zuwendungsempfänger.
Höhe der Förderung:
Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
in Höhe von 80 % gewährt.
Mindestzuschuss: 2.000,00 €
Maximaler Zuschuss: 16.000,00 €
Die Vorhabenauswahl erfolgt durch den Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Naturpark Zittauer Gebirge“, welcher, mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), bestätigt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Vorhaben, die aufgrund von mangelndem Fördermittelbudget nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Antragsunterlagen:
- Projektdarstellung (Datei herunterladen)
- Finanzierungsplan
- detaillierte Kostenzusammenstellung + Herleitung der Kosten
- Nachweis der Eigenmittel
- 4 aussagekräftige Fotos + Lageplan
- Erklärung + Kenntnisnahme des Antragstellers (Datei herunterladen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug) bzw. Eigentumsnachweis (auch Pachtvertrag, der über die Zweckbindungsfrist des Projektes hinweg gültig ist)
- Nachweis des Bedarfes bei öffentlichen Anlagen
- Erklärung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen
- Auszüge aus Satzung des Vereins (Nachweis Zweck des Vereins)
Inhalt des Aufrufes:
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Förderfähig sind z. B.:
a) die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,
b) die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
c) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
d) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
e) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,
f) die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
g) die Verlegung von Nahwärmeleitungen,
h) die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
i) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
j) die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
k) der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien,
l) die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
m) Investitionen in öffentlich zugängliche Elektroladeinfrastruktur, sofern diese in Zusammenhang mit weiteren geförderten Dorfentwicklungsmaßnahmen erfolgen.
Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben der Dorfentwicklung sowie Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden.
Nicht förderfähig sind:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) der Landankauf mit Ausnahme - des Landzwischenerwerbs in Verfahren nach dem FlurbG4 und dem LwAnpG5 sowie - des Ankaufs von bebauten Grundstücken durch Gemeinden und Gemeindeverbände zur Realisierung von Vorhaben nach Nummer 3.2.1 des Förderbereichs 1 des GAK-Rahmenplans, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt,
c) Kauf von Lebendinventar,
d) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
e) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
f) laufender Betrieb,
g) Unterhaltung,
h) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB.
Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher
Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.
Nicht förderfähig sind:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) Landankauf mit Ausnahme des Landzwischenerwerbs in Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG,
c) Kauf von Lebendinventar,
d) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
e) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
f) laufender Betrieb,
g) Unterhaltung,
h) Vorhaben für Zuwendungsempfänger nach Nummer 4.3 des Förderbereichs 1 des GAK-Rahmenplans
b) mit Ausnahme von Infrastruktureinrichtungen, die uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und die - im Falle von Wegebau - dem Schluss von Lücken in Wegenetzen dienen,
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB.
Generell im Rahmen des Regionalbudgets nicht zuwendungsfähig sind:
Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) der Landankauf,
c) Kauf von Tieren,
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
g) laufender Betrieb,
h) Unterhaltung,
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
j) einzelbetriebliche Beratung,
k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
l) Personalleistungen
m) gebrauchte Gegenstände
n) Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänden)
In einem Aufruf kann nur ein Fördergegenstand pro Objekt beantragt werden.
Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Darüber hinaus können nur Vorhaben gefördert werden, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.
Gebietskulisse:
Es können nur Kleinprojekte (investiv) gefördert werden, welche in den Ortschaften und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner im LEADER-Gebiet Naturpark Zittauer Gebirge umgesetzt werden. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. Gebietskulisse:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/download/20230301_LEADER_2023_2027_A3_mL.pdf
Mindestkriterien:
- Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der strategischen Ziele der LEADER-Region „Naturpark Zittauer Gebirge“ entsprechen,
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität,
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen bezüglich der Zuverlässigkeit des Letztempfängers, sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de (Detailsuche) eingibt,
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann,
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben,
- Die Durchführung des Vorhabens muss im vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen,
- Baulichen Vorhaben müssen anhand SächsBO §61 als verfahrensfrei erklärt werden
Bewertungskriterien:
Nr. |
Kriterium |
Bewertung |
1. |
Regionale Baukultur als Identitätsfaktor: Es wird bewertet, ob das Vorhaben eine besondere Bedeutung für die Erhaltung des Orts- und Kulturlandschaftsbildes besitzt. |
0, 3, 6 Punkte |
2. |
Reduzierung und Abbau von Barrieren: Es wird bewertet, ob durch das Vorhaben vorhandene Barrieren (baulich, sprachlich, kulturell) hinsichtlich der Integration abgebaut oder reduziert werden. |
0, 1, 3 Punkte |
3. |
Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Das Vorhaben unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und fördert dadurch die regionale Kooperation. |
0, 1, 3 Punkte |
4. |
Netzwerkbildung/Synergieeffekte: Das Vorhaben unterstützt direkt die Zusammenarbeit und dient der Vernetzung verschiedener Akteure in der Region. Es bewirkt Synergieeffekte in möglichst vielen Bereichen. |
0, 1, 3 Punkte |
5. |
Klima- und Ressourcenschutz: Das Vorhaben wirkt sich positiv auf den Klima- und Ressourcenschutz aus. |
0, 1, 3 Punkte |
6. |
Innovation und Modellhaftigkeit: Das Vorhaben ist innovativ oder impulsgebend für neue Entwicklungen, da es selbst einer "Neuerung" oder wesentliche "Erneuerung" darstellt. Für andere Vorhaben in der Region ist es modellhaft übertragbar. |
0, 6 Punkte |
|
Beitrag zu strategischen Zielen: Das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfeldziele. |
0, 1, 3 Punkte |
|
Nachhaltigkeit: Das Vorhaben wirkt nachhaltig über einen langen Zeitraum |
0, 6 Punkte |
|
Vernetzung von Projekten und Nutzung von Synergieeffekten fördern: Das Vorhaben ist Teil eines Komplexvorhabens |
0, 1, 3 Punkte |
|
Daseinsvorsorge: Das Vorhaben trägt zur Anpassung der Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demographischen Wandel bei |
0, 3 Punkte |
|
Vielfalt im ländlichen Raum: Das Vorhaben erhöht die Vielfalt des kulturellen Lebens und der Freizeitangebote im ländlichen Raum |
0, 1, 3 Punkte 3 Bonuspunkte |
|
Verbesserung touristischer Infrastruktur: Es handelt sich um eine qualitative Verbesserung bestehender touristischer Infrastruktur |
0, 1, 3 Punkte 3 Bonuspunkte |
Summe: __/45 Punkte + .../6 Bonuspunkte |
Bei Punktegleichheit werden jene Projekte für eine Förderung empfohlen, die mit den jeweils geringeren beantragten Zuschüssen die gleiche Punktzahl erreichen.
Regionalbudget NATURPARK ZITTAUER GEBIRGE
Die Abrechnung der Kleinprojekte muss bis zum 15.11.2023 beim Regionalmanagement Naturpark Zittauer Gebirge eingegangen sein.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Vorhaben sind einzureichen bei:
Regionalmanagement NATURPARK ZITTAUER GEBIRGE
Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Innere Weberstraße 34
02763 Zittau
Hier erhalten Sie auch Beratung, weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.
1. Förderlogos
Download:
Regionalbudget Logo Print (PDF Datei)
Regionalbudget Logo Print (JPG Datei)
Regionalbudget Logo Web (JPG Datei)
Regionalbudget Logo Web (PNG Datei)
2. „Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis“ und „Belegliste für Kleinprojekte“
Download:
Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis
3. „Anlage: Text- und Bildbeiträge zur Bewerbung des Regionalbudgets 2023“